Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim äußert sich die Bundesregierung zurückhaltend zu möglichen Gesetzesverschärfungen. Es wird betont, dass der Umgang mit Messern bereits stark reguliert sei und gegenwärtig keine „offensichtlichen Strafbarkeitslücken“ vorlägen.
Gesetzliche Regelungen zu Messern
Ein Regierungssprecher betonte am Montag in Berlin, dass der Umgang mit Messern bereits stark reguliert sei. Bestimmte Arten von Messern wie Spring-, Fall-, Faust- und Butterfly-Messer sind demnach sowohl im Erwerb, Besitz und jeglichen anderen Umgangsformen untersagt. „Verstöße werden mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.“ Zudem besteht ein Verbot, Einhandmesser oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks zu führen. Bei Zuwiderhandlung können Ordnungsgelder bis zu 10.000 Euro drohen, führte der Sprecher aus.
Stellungnahme des Justizministeriums
Eine Sprecherin des Justizministeriums untermauerte, dass der Rechtsstaat gegen solche Taten „wehrhaft“ sei und das Strafrecht entsprechende Regelungen zur Ahndung bereitstelle. Aus Sicht des Ministeriums bestünden aktuell keine „offensichtlichen Strafbarkeitslücken“.
Position des Innenministeriums
Ein Vertreter des Innenministeriums vermeldete, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein generelles Waffenverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschlagen habe. Dieses Verbot würde insbesondere auch Messer betreffen.
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