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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung lehnt Auto-Rauchverbot bei Kindern und Schwangeren ab
Deutschland & die Welt

Bundesregierung lehnt Auto-Rauchverbot bei Kindern und Schwangeren ab

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
Autobahn / Foto: dts
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Die Bundesregierung lehnt das von den Ländern gewünschte Rauchverbot im Auto bei Anwesenheit von Schwangeren und Kindern ab. Grundlage ist eine vom Kabinett beschlossene Stellungnahme des Gesundheitsministeriums; der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes mit Bußgeldern von 500 bis 3.000 Euro beschlossen.

Bundesregierung sieht verfassungsrechtliche Bedenken

Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe) berichtet, bestehen aus Sicht von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verfassungsrechtliche Bedenken. Das geht aus einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums hervor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

In der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums heißt es: „Ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen wird begrüßt.“ Weiter legt die Bundesregierung bei ihren Präventionsmaßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums und des Passivrauchens einen besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche. Bereits im Jahr 2022 habe man verfassungsrechtliche Zweifel angemeldet, als der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes erstmalig eingebracht worden sei. Zu dieser Bewertung heißt es in der Stellungnahme weiter: „Diese Einschätzung vertritt die Bundesregierung auch weiterhin.“ Die Länder könnten allerdings prüfen, entsprechende Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze einzuführen.

Bundesrat für Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Im Falle eines Verstoßes sollte ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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