Die Bundesregierung plant für 2024 keine Nutzung der Notfalloption der Schuldenbremse, um die Fluthilfen für das Ahrtal zu finanzieren. Laut Berichten des „Handelsblatt“ sollen die 2,7 Milliarden Euro aus dem regulären Bundeshaushalt 2024 bereitgestellt werden.
Finanzierung aus regulärem Etat
Die Fluthilfen für das Ahrtal, die nach der Flutkatastrophe 2021 beschlossen wurden, sollen aus dem regulären Bundeshaushalt 2024 finanziert werden. Demnach wird die Bundesregierung 2024 vorläufig nicht von der Notfalloption der Schuldenbremse Gebrauch machen, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise berichtet. „Dem Deutschen Bundestag liegt vor der Bereinigungssitzung am Donnerstag kein entsprechender Antrag der Bundesregierung vor. Demnach wird es auch keine Ausnahme geben“, sagte ein Koalitionär dem „Handelsblatt“.
Verfassungsrechtliche Risiken
Im Haus von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) herrschen Bedenken bezüglich neuer verfassungsrechtlicher Risiken, wenn die Schuldenbremse aufgrund der Flutkatastrophe von 2021 erneut ausgesetzt würde. Daher wurde ein Rechtsgutachten angefertigt und eine Expertenanhörung durchgeführt. „Auch eine Expertenanhörung in der vergangenen Woche habe nochmals die Risiken deutlich gemacht“, erklärte ein Regierungsvertreter.
Entspannung der finanziellen Situation
Zudem hat sich die finanzielle Situation des Bundes kurzfristig etwas gelockert. Da der Bund im vergangenen Jahr nicht alle verfügbaren Mittel genutzt hat, reduziert sich die Entnahme aus der Rücklage um 6,3 Milliarden Euro, informiert das Finanzministerium. Diese Summe steht im Jahr 2024 zusätzlich zur Verfügung und könnte zur Finanzierung der 2,7 Milliarden Euro an Fluthilfe aus dem regulären Haushalt genutzt werden.
Noch offen bleibt, ob die Bundesregierung im weiteren Jahresverlauf die Schuldenbremse aussetzen wird, um die Ukraine stärker zu unterstützen, eine Option, auf die sich die Koalition bereits im Dezember geeinigt hatte, sollte dies die Situation erfordern.
✨ durch KI bearbeitet, .