Die Bundesregierung plant die Streichung des Bürgergelds für arbeitsunwillige Empfänger, was in diesem Jahr rund 150.000 Personen betreffen wird. Diese Maßnahme soll voraussichtlich zu Minderausgaben beim Bürgergeld in Höhe von rund 170 Millionen Euro jährlich führen.
Auswirkungen der geplanten Bürgergeld-Streichung
Gemäß dem “Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024”, den das Kabinett im Umlaufverfahren bis zum Montag beschließen soll, rechnet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit bedeutenden Minderausgaben durch die Streichung des Bürgergelds bei Arbeitsunwilligen. Laut dem Bericht der “Bild” (Montagsausgabe) wird der Gesetzentwurf voraussichtlich für zwei Monate “Minderausgaben beim Bürgergeld in Höhe von rund 170 Millionen Euro jährlich” verursachen.
Aufteilung der Minderausgaben
Der Entwurf enthält auch die Aufschlüsselung der Minderausgaben: “Davon entfallen rund 150 Millionen Euro auf den Bund und rund 20 Millionen Euro auf die Kommunen”, heißt es in dem Zitat aus der “Bild”. Diese Zahlen korrespondieren mit der Schätzung, dass die geplante Maßnahme rund 150.000 Betroffene haben wird. Die “Bild” beruft sich dabei auf Haushälterkreise. Es bleibt abzuwarten, wie diese geplante Veränderung im Detail umgesetzt wird und welche direkten Auswirkungen sie auf die betroffenen Bürger hat.
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