Die Bundesregierung will das Einziehen und Sicherstellen von Vermögenswerten krimineller oder unklarer Herkunft erleichtern und dafür die rechtlichen Grundlagen ausweiten. Eine entsprechende Strategie zur "Neuausrichtung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität sowie Finanz- und Rauschgiftkriminalität" soll vom Kabinett beschlossen werden, wie "Politico" berichtet. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wollen die Pläne an diesem Mittwoch präsentieren.
Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft geplant
In dem Papier heißt es: „Wir vereinfachen und stärken die Regelungen zur Einziehung krimineller Vermögenswerte und schaffen neue Regelungen für administrative Ermittlungen und Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft“, zitiert „Politico“ die Strategie. Weiter werde angekündigt: „Wir erleichtern Sicherungsmaßnahmen und den Zugriff auf Vermögenswerte bereits im Verwaltungsverfahren.“ Zudem solle, „insbesondere bei auffälligen Vermögens-Einkommens-Diskrepanzen und Bezügen zur organisierten Kriminalität“, eine Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen geht es dabei darum, unter anderem Immobilien, Luxusautos oder Bargeld sicherzustellen, sobald entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden. Dies soll möglich sein, wenn die legale Herkunft der Vermögenswerte nicht nachgewiesen werden kann.
Mehr Befugnisse und neue Strukturen für Zoll und BKA
Zwischen Zoll und Bundeskriminalamt soll es zudem „zweckgebundene und rechtssichere direkte Zugriffe auf Daten“ geben, heißt es laut „Politico“ in dem Strategiepapier. Wörtlich wird angekündigt: „Wir werden die notwendigen nationalen Rechtsänderungen in die Wege leiten, damit Zoll und BKA im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf die hierfür erforderlichen Daten zugreifen können.“
Die Bundesregierung plant darüber hinaus ein gemeinsames Kompetenzzentrum zwischen Zoll und BKA. Beim Zoll soll außerdem ein „Ermittlungszentrum Geldwäsche“ eingerichtet werden.
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