Neue Klagen von Masken-Lieferanten kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist haben das finanzielle Risiko für den Bund stark erhöht. Der Gesamtstreitwert steigt somit auf einen Wert von fast 1,5 Milliarden Euro.
Weitere Klagen gegen Bundesgesundheitsministerium
Im Dezember sind weitere 26 Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium eingegangen, wodurch das finanzielle Risiko für den Bund stark ausgeprägt ist, laut Wirtschaftsmagazin „Capital“ (Onlineausgabe), das sich auf das zuständige Landgericht Bonn beruft. Bei den neuen Masken-Klagen gehe es um einen Streitwert von insgesamt rund 450 Millionen Euro, sagte eine Gerichtssprecherin dem Magazin.
Streit um Maskenbeschaffungsverfahren
Die Klagen sind auf ein besonderes Maskenbeschaffungsverfahren zurückzuführen, welches Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie initiierte. Im sogenannten Open-House-Verfahren weigerte sich das Ministerium jedoch, an mehrere Lieferanten zu zahlen, aufgrund von Qualitätsmängeln oder verspäteter Lieferungen. Seit Mitte 2020 sind laut der Gerichtssprecherin insgesamt 175 Klagen gegen den Bund eingegangen.
Vergleiche mit Klägern abgeschlossen
Das Gesundheitsministerium hat inzwischen Teilabkommen mit den Klägern geschlossen. Das Ministerium unter Karl Lauterbach (SPD) gab kürzlich in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der damaligen Linke-Fraktion im Bundestag bekannt, dass die Gesamtzahl der Vergleiche auf „rund 80“ beziffert wird. Die Gesamtkosten der Vergleiche und die Gesamtzahl der betroffenen Masken wollte das Ministerium jedoch nicht angeben.
Geheimhaltung aus fiskalischen Interessen
Laut dem Ministerium seien „neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch fiskalische Interessen und Verhandlungspositionen des Bundes im Rahmen von zukünftigen Vergleichsschlüssen betroffen“, wie es dem Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Linke) mitgeteilt wurde. Auf Anfrage des Magazins wollte sich das Ministerium nicht näher zu den Gründen für die pauschale Geheimhaltung äußern.
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