Die Bundesregierung setzt weiter auf Diplomatie, um die geplante Ausweitung der Todesstrafe in Israel zu verhindern. Das Auswärtige Amt betont den grundsätzlichen Widerstand Deutschlands gegen die Todesstrafe und verweist auf einen gemeinsamen Appell mehrerer europäischer Außenminister an die israelische Regierung und Knesset. Trotz der deutlichen Kritik vermeidet die Bundesregierung Aussagen zu möglichen Konsequenzen für Israel.
Auswärtiges Amt bekräftigt Ablehnung der Todesstrafe
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes machte am Montag nach Angaben der dts Nachrichtenagentur deutlich, dass die Bundesregierung ihre Haltung auch in nichtöffentlichen Gesprächen mit Israel vertreten habe. Die Position sei ein zentrales Anliegen. „Deutschland lehnt die Todesstrafe grundsätzlich unter allen Umständen ab“, sagte die Sprecherin der dts Nachrichtenagentur. Zu möglichen Konsequenzen für Israel im Fall einer Annahme des Gesetzes äußerte sie sich nicht. „Sondern unser Ziel wäre es, darauf einzuwirken. Wir versuchen, darauf einzuwirken. Die letztliche Entscheidung liegt natürlich nicht in unseren Händen.“ Es handle sich, so die Sprecherin weiter, um eine sehr grundsätzliche Position.
Gemeinsamer Appell europäischer Außenminister
Die Außenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs hatten bereits am Vortag die israelischen Entscheidungsträger in Knesset und Regierung dazu aufgefordert, die Pläne zur Ausweitung der Todesstrafe aufzugeben. Man sei insbesondere „über den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzentwurfs“ besorgt, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, auf die die dts Nachrichtenagentur verweist. Weiter heißt es in dieser Erklärung: „Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs würde Israels Bekenntnisse zu demokratischen Prinzipien gefährden.“
Geplantes Gesetz zielt auf Terrorstraftaten
Nach den vorliegenden Informationen könnte das geplante Gesetz bereits nächste Woche in Kraft treten. Es soll für Straftaten gelten, die als terroristisch eingestuft werden und bei denen vorsätzlich ein Mensch getötet wurde. Für das Westjordanland schließt der Gesetzentwurf israelische Staatsbürger, seien es Soldaten oder Siedler, explizit von der Todesstrafe aus.
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