Die Bundesregierung drängt auf eine schnelle rechtliche Umsetzung des Sicherheitspakets, das in Reaktion auf den jüngsten islamistischen Messerangriff in Solingen verabschiedet wurde. Kernpunkte sind Verschärfungen des Asylrechts und Waffenrechts sowie erweiterte Kontrollbefugnisse der Polizei.
Beschleunigte Umsetzung des Sicherheitspakets
Laut einem Bericht des „Spiegel“ versendeten das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium eine „Formulierungshilfe“ an die Spitzen der Ampelfraktionen, um aus einem 50-seitigen Dokument einen Gesetzesentwurf zu erstellen. „Der islamistische Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen hat zuletzt deutlich gemacht, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum bedroht ist“, so die Formulierungshilfe.
Verschärfungen im Asylrecht
Im Fokus des Sicherheitspakets stehen Änderungen des Asylrechts. „Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland Schutz suchen und denen Schutz gewährt wird, wird zukünftig die Schutzanerkennung verweigert beziehungsweise aberkannt, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtender Beweggrund begangen wurden.“ Der Entwurf sieht auch vor, dass „Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen“, z.B. bei Familienbesuchen in der Heimat. Straftaten mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen könnten ebenfalls zur Ausweisung führen.
Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylsuchende und Reformen im Waffenrecht
Zudem will die Bundesregierung Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylsuchende durchsetzen. Insbesondere für sogenannte Dublin-Fälle, d.h. Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden, soll der Anreiz erhöht werden, in den zuständigen Staat zurückzukehren.
Parallel dazu sollen Änderungen im Waffenrecht zu weniger Messern im öffentlichen Raum führen. „Damit Extremisten und Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen verschärft“, ist in dem Regierungspapier zu lesen. Messer sollen demnach bei Volksfesten, an Bahnhöfen und im öffentlichen Personenverkehr verboten sein – „unabhängig von der Klingenlänge“.
Erweiterte Kontrollbefugnisse der Polizei
Des Weiteren sind erweiterte Kontrollbefugnisse der Polizei geplant. Springmesser werden als „besonders gefährlich“ eingestuft. Ausnahmen soll es etwa im „jagdlichen Umfeld“ geben. Bei registrierungspflichtigen Waffen sollen zusätzlich Bundespolizei und Zollkriminalamt zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers hinzugezogen werden.
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