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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung beschließt umstrittene Krankenhausreform
Deutschland & die Welt

Bundesregierung beschließt umstrittene Krankenhausreform

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Mai 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Mai 2024
Krankenhaus / Foto: dts
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Die Bundesregierung hat eine umstrittene Krankenhausreform zur grundsätzlichen Veränderung der Finanzierungssystematik der stationären Versorgung beschlossen. Mit der Reform soll die Behandlungsqualität erhöht und Klinikinsolvenzen entgegengewirkt werden, jedoch gibt es Widerstand von den Ländern hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen.

Änderung der Finanzierungssystematik in Krankenhäusern

Die neue Reform plant, die bisherige Abrechnung jeder einzelnen Krankenhausbehandlung über Fallpauschalen zu ersetzen. Stattdessen soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung vergütet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte dazu klar: „Mit der Krankenhausreform zieht die Bundesregierung die Notbremse“. Er betonte, dass die zuständigen Landesbehörden den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen sollen, für die bundesweit gültige Qualitätsanforderungen gelten.

Ziele und Auswirkungen der Reform

Lauterbach warnte vor den Risiken ohne eine Strukturreform: „Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege“. Er versicherte, dass durch die angestrebte Reform „gute stationäre Behandlung für alle“ in einer alternden Gesellschaft garantiert werden könne. Dies betreffe sowohl ländliche Krankenhäuser als auch erreichbare Geburtsstationen, schnelle Notfallversorgung und hohe Qualität bei komplizierten Eingriffen.

Widerstand und Kontroversen

Die Reform stößt allerdings auf Widerstand, insbesondere aus den Ländern. Der strittige Punkt betrifft die erforderlichen Finanzierungen der Reform, bei der die Länder Milliarden in einen Transformationsfonds einzahlen sollen. Lauterbach hält das Gesetz für nicht zustimmungspflichtig und sieht daher keinen Handlungsbedarf von Seiten der Länder. Er erklärte: „Fallpauschalen, die momentan oft das medizinische Handeln bestimmen, werden wir deshalb durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben ersetzen. Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie“. Trotz dieser Aussage hat Bayern bereits eine Klage angedroht.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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