(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Diese Änderung ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021, mit dem die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht wurden.
Komplexe Anforderungen für Betroffene schwer nachvollziehbar
Die erhöhten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Betroffenen aufgrund ihrer Komplexität offenbar schwerlich nachvollziehbar. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis führte deswegen zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum.
Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht
Durch die Anpassung des Gesetzes soll die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht werden. Künftig geht die Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Es reichen weiterhin ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus, die von den Antragstellern entsprechend nachgewiesen werden müssen.
„Unkompliziertere Aufnahme in historischer Heimat“
„Mit dem heute von uns im Kabinett beschlossenen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung ermöglichen wir den Menschen wieder eine unkompliziertere Aufnahme in ihrer historischen Heimat“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).