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Bundesregierung beschließt Gesetz gegen „Gehsteigbelästigungen“ vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Kliniken

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Schutzes von Schwangeren vor Belästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, beschlossen. Der von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) vorgelegte Entwurf sieht zudem einen verbesserten Schutz des Personals dieser Einrichtungen und eine Ergänzung der Bundesstatistik um regionale Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen vor.

Schutz der Schwangeren und Selbstbestimmung der Frau

Lisa Paus (Grüne), Bundesfamilienministerin, hat erklärt: „Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau“. Der Gesetzesentwurf ist ein Bestreben der Bundesregierung, Schwangere und das Personal, das in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, arbeitet, effektiver vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegner zu schützen.

Neue Gesetzesmaßnahmen

Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhalten. Bundesfamilienministerin Paus betonte darüber hinaus, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des werdenden Lebens und den Respekt vor der Autonomie der schwangeren Frau.

Konsequenzen für Belästigungen

Neben dem Schutz der Schwangeren und des Personals dieser Einrichtungen sieht der Gesetzesentwurf auch Sanktionen für Belästigungen vor. Untersagt werden verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine begleitende Maßnahme ist die Einführung eines Bußgeldtatbestandes, nach dem solche Belästigungen geahndet werden können.

Erweiterung der Bundesstatistik

Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzesentwurf eine Erweiterung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesebene. Dies soll einen besseren Überblick über die regionale Versorgungslage ermöglichen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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