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Bundesregierung beschließt “Digitale-Dienste-Gesetz” zur Plattformaufsicht in Deutschland

Die Bundesregierung plant eine Neuregelung der Plattformaufsicht in Deutschland. Mit dem neuen “Digitale-Dienste-Gesetz”, das vom Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgelegt wurde, soll die Bundesnetzagentur künftig als zentrale Stelle fungieren, die über die Einhaltung der Regeln durch Onlineplattformen und Suchmaschinen wacht und gegen illegale Inhalte vorgeht.

Neue Aufsicht für digitale Dienste

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein “Digitale-Dienste-Gesetz” aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Plattformkontrolle in Deutschland neu organisieren. Ziel ist es, eine zentrale Stelle in der Bundesnetzagentur zu etablieren. Diese soll sicherstellen, dass Onlineplattformen und Suchmaschinen die Regeln befolgen und gegen illegale Inhalte vorgehen.

Dieses neue Gesetz ist als Ergänzung zum Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland gedacht und unterstreicht die Notwendigkeit, dass “was offline verboten ist, muss es auch online sein”, so Wissing .

Stärkere Verantwortung der Plattformbetreiber

“Die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten”, sagte der Minister. Er betonte die Schaffung einer “starken Plattformaufsicht” durch die Bundesnetzagentur. Ziel ist es, die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland durchzusetzen. “Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen”, so Wissing abschließend.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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