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Startseite Deutschland & die WeltBundesregierung beauftragte Gutachter mit Vorbereitung des Heizungsgesetzes
Deutschland & die Welt

Bundesregierung beauftragte Gutachter mit Vorbereitung des Heizungsgesetzes

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Juli 2023
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Juli 2023
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(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesregierung lässt umstrittenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz von externen Beratern vorbereiten. 
Die Bundesregierung hat den umstrittenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch von externen Beratern vorbereiten lassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Fraktionschefs der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Demnach wurde das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) im Herbst 2021 mit der „Analyse, Bewertung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung von Anforderungen im Gebäude-Energiegesetz“ betraut. Der Auftrag für das Gutachten umfasste drei „Arbeitspakete“ mit 19 „Unterarbeitspaketen“, für die weitere Institute einbezogen wurden. Unteraufträge gingen unter anderem an das Öko-Institut, die Deutsche Energieagentur, die Stiftung Umweltenergierecht und Econsult. „Der Festpreis für alle Arbeitspakete des Gutachtens inklusive der separat zu beauftragenden optionalen Arbeitspakete beträgt insgesamt 1.809.695 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer“, teilte Philipp Nimmermann, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, mit.

Kritik an Vorgehen der Bundesregierung

Bartsch kritisierte das Vorgehen. „Es ist kurios, wie viele externe Dritte auf Steuerzahlerkosten die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Heizungsgesetzes beraten haben, und dass dann dieser Murks dabei herauskommen konnte“, kommentierte der Linksfraktionschef. Es sei „bemerkenswert, dass von all den Experten niemand den Hinweis gab, zuerst eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, wie die Linke es bereits Mitte April vorgeschlagen hat“. Das Heizgesetz sei „undurchdacht und unseriös“, sagte Bartsch. „Dass die Ampel das GEG unverändert Anfang September beschließen will, ist ein Affront gegenüber Bundesverfassungsgericht und Bundestag“, so der Linken-Politiker.

Verteidigung des Ifeu-Instituts

Ifeu-Geschäftsführer Martin Pehnt wies Bartschs Vorwurf zurück: Bereits der erste GEG-Entwurf sei auf eine „Verzahnung“ mit der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet gewesen, erklärte Pehnt auf Nachfrage. Das Grundkonzept der zweiten GEG-Novelle habe „eine mögliche kommunale Wärmeplanung immer mitgedacht und ist damit über den Koalitionsvertrag hinausgegangen, der eine `stumpfe Einhaltung` von 65 Prozent Erneuerbare Energie für jede neu eingebaute Heizungen vorsah“. Institute wie das Ifeu hätten die Politik schon Anfang der 2000er Jahre auf die Notwendigkeit kommunaler Wärmeplanung nach skandinavischem Vorbild hingewiesen, so Pehnt. „Es war ein großes Versäumnis der Wärmepolitik vor 2021, dies nicht aufgegriffen zu haben“, sagte der Ifeu-Geschäftsführer. „Auch im Koalitionsvertrag der Ampel war – offenbar bewusst – noch nicht von einer verpflichtenden, sondern nur von einer flächendeckenden Wärmeplanung die Rede.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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