(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesrechnungshof warnt vor geplanter EU-Schuldenreform.
Der Bundesrechnungshof warnt vor der geplanten Reform der EU-Schuldenregeln. „Die Reform der EU-Fiskalregeln wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union nicht sichern“, heißt es in einem Gutachten des Bundesrechnungshofs, über welches das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) berichtet. „Es fehlen verbindliche Vorgaben, die den Abbau zu hoher Schulden zügig und nachhaltig sicherstellen.“ Die Bundesregierung müsse sich weiter für solche Vorgaben sowie für eine Begrenzung der Auslegungs- und Ermessensspielräume der EU-Kommission einsetzen. „Einer Reform des Regelwerks, die dies nicht sicherstellt, sollte die Bundesregierung nicht zustimmen“, fordern die Rechnungsprüfer.
Sorge um Einhaltung der Referenzwerte
An den bisherigen Zielwerten in Höhe von maximal 60 Gesamtverschuldung und von maximal drei Prozent Haushaltsdefizit im Jahr will die EU-Kommission nach ihrem Vorschlag zwar festhalten, künftig soll die Brüsseler Behörde aber mit jedem EU-Land einen maßgeschneiderten mehrjährigen Schuldenabbauplan vereinbaren. Dessen Vorgaben fallen unterschiedlich strikt aus, je nachdem, wie stark verschuldet das Land ist. „Das neue Regelwerk stellt jedoch nicht sicher, dass die Mitgliedstaaten die Referenzwerte mittel- bis langfristig einhalten werden“, schreibt der Rechnungshof in seinem Gutachten. Sollte der Vorschlag in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, „könnte dies die Maastricht-Kriterien aushöhlen“. Die Bundesregierung müsse sich für „ausreichend ambitionierte und verbindliche quantitative Vorgaben einsetzen“, bis wann EU-Staaten ihre Schulden abgebaut haben müssten.
Zweifel an angemessenem Zeitraum für Schuldenabbau
So hat der Bundesrechnungshof „erhebliche Zweifel“, dass hierfür ein Zeitraum von 60 Jahren oder mehr angemessen ist. „Ein Regelwerk, das den Schuldenabbau zeitlich derart ausufern ließe, würde das Signal senden, dass sich die Europäische Union de facto vom Maastricht-Schuldenstandskriterium und damit auch von langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten verabschiedet hat.“