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Bundesrechnungshof kritisiert hohe Kosten des Rentenpakets II

Der Bundesrechnungshof übt deutliche Kritik am Rentenpaket II der Bundesregierung und warnt vor einer finanziellen Überlastung des Bundes. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die zusätzlichen Kosten und die finanzielle Belastung der zukünftigen Generationen.

Bundesrechnungshof warnt vor zusätzlichen Kosten

In der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs, die im Rahmen der Expertenanhörung im Bundestag vorgestellt wird, finden sich bedenkliche Zahlen: „Durch das Rentenpaket II steigt das finanzielle Engagement des Bundes für die Rentenversicherung noch einmal deutlich an“, heißt es darin. Laut der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) erwartet der Bundesrechnungshof bis zum Jahr 2045 eine Erhöhung der Bundeszuschüsse und Beiträge für Kindererziehungszeiten um 107 Milliarden Euro durch das Rentenpaket II.

Auch eine zusätzliche Verschuldung des Bundes wird prognostiziert: „Zudem verschuldet sich der Bund bis zum Jahr 2045 zusätzlich mit 366 Milliarden Euro, um die Stiftung Generationenkapital mit Kapital auszustatten“, so der Bundesrechnungshof.

Warnt vor erheblichen Risiken durch das Rentenpaket II

Der zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung bis zum Jahr 2045 wird auf 100 Milliarden Euro taxiert. Die Rechnungsprüfer warnen eindringlich: „Dieses große zusätzliche finanzielle Engagement des Bundes birgt erhebliche Risiken. Der Bundesrechnungshof warnt erneut vor einer finanziellen Überlastung des Bundes durch den Finanzbedarf der Rentenversicherung“.

Generationsgerechtigkeit in Frage gestellt

Das Rentenpaket II führt laut Bundesrechnungshof zu einer Ungleichheit zwischen den Generationen. Es begünstige vor allem die aktuellen Rentner und die Baby-Boomer-Jahrgänge. „Junge und künftige Geburtsjahrgänge werden durch das Rentenpaket II belastet. Nicht nur die höheren Rentenversicherungsbeiträge, sondern auch die zusätzlichen Zahlungen des Bundes müssen vornehmlich die jüngeren und künftigen Generationen finanzieren. Das Rentenpaket II genügt somit nicht der Generationengerechtigkeit“, heißt es in der Stellungnahme für den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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