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Bundesrechnungshof kritisiert hohe Kosten der Rentenreform

Die Rentenpläne der Bundesregierung geraten unter massive Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH), der eine enorme Steigerung der Ausgaben in der Rentenversicherung prognostiziert. Das Rentenpaket II könnte bis 2045 zusätzliche Kosten in Höhe von 507 Milliarden Euro verursachen, wobei das Rentenniveau auf 48 Prozent stabilisiert werden soll.

Steigende Rentenversicherungsausgaben

Laut den Prüfern des BRH wird „Das Rentenpaket II…enorme Ausgabensteigerungen der Rentenversicherung zur Folge“ haben. „Bis zum Jahr 2045 summierten sich die zusätzlichen Ausgaben der Alterskasse auf 507 Milliarden Euro. „Damit stiegen die Rentenausgaben im Durchschnitt um 25 Milliarden Euro jährlich.“ Dies würde sogar die Leistungsausweitungen des vergangenen Jahrzehnts übersteigen.

Eine der Hauptursachen dieses Anstiegs ist der Plan der Bundesregierung, das Rentenniveau auf 48 Prozent zu stabilisieren. Im Vergleich mit dem aktuellen Gesetz würden sich daraus bis 2045 um sechs Prozent höhere Renten ergeben. „Wegen der Mehrausgaben steige der Beitragssatz zur Rentenversicherung um über vier Prozentpunkte bis zum Jahr 2045“, so die Prüfer.

Begrenzter Nutzen des Generationenkapitals

Der BRH stellt fest, dass die geplante Bildung eines schuldenfinanzierten Generationenkapitals, aus dem ab 2036 jährlich etwa 10 Milliarden Euro in die Rentenversicherung fließen sollen, nur begrenzte Entlastung bietet. Laut den Prüfern würde sich der Rentenbeitrag dadurch lediglich um maximal 0,4 Prozentpunkte verringern, wobei der Beitragssatz 2045 bei 22,3 Prozent liegen würde, im Vergleich zu den derzeitigen 18,6 Prozent.

Kritik am Arbeitsministerium und Risiken der Schuldenaufnahme

Trotz der scharfen Kritik bewertet das Arbeitsministerium den Beitragssatzanstieg laut einem „Spiegel“-Bericht als „vertretbar“. Diese Einschätzung teilt der BRH jedoch nicht und warnt, dass das geplante Generationenkapital „stets das Risiko des Wertverlusts“ birgt. Weiterhin warnt der BRH, dass die neuen Pläne eine zusätzliche Verschuldung des Bundes für die Rentenversicherung in Höhe von 366 Milliarden Euro bis 2045 bedeuten könnten. „Dies kann seine Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen“, heißt es in dem Gutachten.

Die Prüfer betonen weiter, dass die Haushaltsprobleme und die Überlastung des Bundes durch die Rentenversicherung durch die Reform nicht beseitigt, sondern lediglich aufgeschoben würden. Das Rentenpaket II wirke in eine entgegengesetzte Richtung und begünstige ältere und mittlere Generationen auf Kosten von jungen und zukünftigen Generationen, die dadurch stärker belastet würden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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