Der Bundesrechnungshof fordert Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu auf, die Zuschläge für Ärzte, die Mitte 2019 zur Senkung der Wartezeiten eingeführt wurden, komplett zu streichen. Der Rechnungshof behauptet, diese Zuschläge hätten nicht zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten beigetragen und stattdessen zu hohen Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung geführt.
Kritik an zusätzlichen Vergütungen
In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten, kritisiert der Bundesrechnungshof nicht nur die sogenannte Neupatientenregelung. Die Behörde spricht sich auch gegen alle zusätzlichen Vergütungen aus, die unter Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn (CDU) zur Reduzierung der Termin-Wartezeiten eingeführt wurden. „Sie führen zu hohen Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass sie bislang die Versorgung der Versicherten nachweislich verbessern“, heißt es in dem Bericht.
Mehrausgaben ohne erkennbaren Nutzen
Bis Ende 2021 hätten die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund dieser Vergütungsregelungen über eine Milliarde Euro mehr an die Ärzte gezahlt. Laut Bundesrechnungshof gibt es jedoch „keinerlei Nachweise“ dafür, dass beispielsweise die zusätzliche Bezahlung von „offenen“ Sprechstunden ohne Terminvereinbarungen zu kürzeren Wartezeiten geführt hat. „Der Bundesrechnungshof hält es für verfehlt und unwirtschaftlich, die Erfüllung ohnehin bestehender gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen mit GKV-Mitteln in Milliardenhöhe zu vergüten“, stellt der Bericht klar.
Aufhebung der Arzt-Budgets in Frage gestellt
Der Bundesrechnungshof fordert zudem, dass Lauterbach seine Pläne zur generellen Aufhebung der Budgets für Hausärzte überdenkt. Die Behörde zweifelt daran, dass sich durch die damit verbundenen jährlichen Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe die Versorgungsqualität signifikant erhöhen lassen würde. Falls eine Budgetaufhebung stattfindet, raten die Rechnungsprüfer dazu, diese auf unterversorgte Regionen zu beschränken.