Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, fordert eine Umstrukturierung des Bundeshaushalts infolge von „enormen“ Haushaltsproblemen. Scheller warnt auch vor einem möglichen Verfassungsrisiko durch eine teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Die enormen Probleme des Haushalts
Kay Scheller , der Präsident des Bundesrechnungshofs, fordert die Bundesregierung auf, den Bundeshaushalt neu aufzustellen. In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ hat er die haushaltsbezogenen Probleme als „enorm“ bezeichnet. „Die Steuereinnahmen sprudeln nicht mehr, es gibt eine Überdehnung der Ausgaben und Aufgaben, die Zinslast drückt. Die Politik muss nun ein Bewusstsein für den Ernst der Lage schaffen“, betonte Scheller.
Löcher und Sparvorschläge
Laut Scheller muss die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 eine Lücke von bis zu 25 Milliarden Euro im Haushalt schließen. Bis zum 2. Mai mussten die Ministerien Sparvorschläge beim Bundesfinanzministerium einreichen. Einsparmöglichkeiten sieht Scheller bei Förderprogrammen und warnt gleichzeitig: „Und dann gibt es noch Steuervergünstigungen und Subventionen, deren Veränderung Spielraum schaffen könnte.“
Tilgung der Corona-Schulden und EU-Fiskalregeln
Der Bundesrechnungshofs-Präsident lehnt die Idee von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), später in die Tilgung der Corona-Schulden einzusteigen, ab. „Das erhöht den Zinsaufwand und lädt künftige Regierungen ein, die Tilgung immer weiter in die Zukunft zu schieben“, warnte Scheller. Er fügte hinzu, dass Deutschland die Einhaltung der Fiskalregeln von anderen EU-Staaten nicht verlangen könne, „wenn wir sie selbst trickreich umgehen“.
Verfassungsrisiko durch den Solidaritätszuschlag
Scheller warnte die Bundesregierung auch vor dem Verfassungsrisiko, den Solidaritätszuschlag nur teilweise abzuschaffen. „Wir haben schon vor Jahren vor dem Verfassungsrisiko gewarnt, den Soli nur teilweise abzuschaffen“, sagte er. Das Bundesverfassungsgericht wird in diesem Jahr über eine Verfassungsklage entscheiden. Seit einer Reform im Jahr 2020 müssen nur noch die Top zehn Prozent der Verdiener diesen Zuschlag auf die Einkommensteuer zahlen.
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