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Bundesrechnungshof blockiert Neubau von Toiletten an Autobahnrastplätzen

Ein Streit zwischen dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) und dem Bundesrechnungshof um den Bau von Toiletten an Autobahnen ohne Bewirtschaftung hält an. Laut BGL hindert der Rechnungshof seit Jahren den Neubau, während das Verkehrsministerium für eine „wirtschaftliche“ Gestaltung der Toiletten plädiert.

Kontroversen um Toilettengestaltung an Autobahnen

Der BGL wirft dem Bundesrechnungshof vor, seit Jahren den Neubau von Toiletten an nicht bewirtschafteten Autobahn-Rastplätzen zu blockieren. „Eine maximal 2,5 Quadratmeter große unbeheizte WC-Kabine ohne Belüftung – das ist der Standard, den der Bundesrechnungshof Lkw-Fahrern für den Toilettengang, aber auch zum morgendlichen Zähneputzen an unbewirtschafteten Rastanlagen zugesteht“, äußerte der BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt gegenüber der „Rheinischen Post“.

Der anhaltende Streit

Seit Jahren streiten der Rechnungshof und das Verkehrsministerium um eine „wirtschaftliche“ Gestaltung der Toiletten an Autobahnen, berichtet die Zeitung. Demnach behindert diese Kontroverse den Neubau von Toilettenanlagen. Die Diskussionen drehen sich hauptsächlich um Aspekte wie Größe, Belüftung und Beheizung der WCs. In naher Zukunft wird das Thema erneut im Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages zur Debatte stehen.

Einladung an den Rechnungshofpräsidenten

Engelhard unterstreicht die Schwierigkeit der Situation mit der Aussage: „Ein Klohäuschen an der Autobahn wird niemals wirtschaftlich sein.“ Er wirft dem Rechnungshof vor, „hochgradig bürokratisch und kleinkariert“ zu handeln. In einer ausdrücklichen Einladung an Rechnungshofpräsident Kay Scheller fordert er diesen dazu auf, „sich einmal bei Minusgraden am frühen Morgen in einem Klohäuschen an der Autobahn die Zähne putzen zu kommen“.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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