Die Entscheidung des Bundesrates über die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr wird verzögert, berichtet die „Rheinische Post“. Nach dem Beschluss des Bundestages zu diesem Thema hat der Ständige Beirat eine Fristverkürzungsbitte der Regierungsfraktionen abgelehnt.
Verzögerung bei der Entscheidung zu THC-Grenzwerten
Laut Bericht der „Rheinische Post“ in ihrer Samstagsausgabe und unter Berufung auf Länderkreise, wird sich der Bundesrat erst am 5. Juli mit dem Gesetz befassen. „Das Inkrafttreten verzögert sich somit“, so die Zeitung. Ursprünglich hätte sich der Bundesrat bereits am 14. Juni mit dem Gesetz befassen sollen, nachdem die Regierungsfraktionen eine Fristverkürzungsbitte eingebracht hatten.
Einspruchsgesetz zur Regelung von THC-Grenzwerten
Das Gesetz soll nach der Teillegalisierung von Cannabis die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr regeln. Es handelt sich dabei um ein Einspruchsgesetz. Das bedeutet, der Bundesrat kann das Gesetz entweder billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Da der Ständige Beirat die Fristverkürzungsbitte der Regierungsfraktionen jedoch nicht entsprochen hat, bleibt es nun abzuwarten, wie der Bundesrat sich zu dem Gesetz positioniert.
Die Diskussion um die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr und die damit verbundene gesetzliche Regelung nimmt weiter an Fahrt auf. Die Entscheidung des Bundesrates ist in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung und wird mit Spannung erwartet.
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