Zukunftspläne der Bundesregierung, zusätzliche Dienstleistungen der teilstaatlichen Deutschen Post AG von der Mehrwertsteuer zu befreien, stoßen auf Widerstand im Bundesrat. Die steuerliche Änderung könnte private und lokale Briefzustellung beeinträchtigen und den erwarteten Wettbewerb nicht fördern.
Bayerischer Widerstand gegen Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post
Der Plan der Bundesregierung, bestimmte Unternehmensaktivitäten der Deutschen Post AG von der Mehrwertsteuer zu befreien, wird von Bayern im Bundesrat abgelehnt. Dies geht aus einem Bericht des „Spiegel“ hervor. Bayern hat einen Antrag eingebracht, die Steuerbefreiung aus dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zu streichen.
Die Auswirkungen auf private Briefdienstleister
Der Vorschlag hat laut der Bayern „massive Auswirkungen auf das Geschäftsmodell privater oder lokaler Briefzustellerunternehmen“. Sie argumentieren, dass dadurch kein stärkerer Wettbewerb erreicht wird. Darüber hinaus würde das Vorhaben Bund, Länder und Kommunen Steuereinnahmen kosten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verteilung von Massensendungen künftig Bestandteil des flächendeckenden Universaldienstes ist und somit von der Mehrwertsteuer befreit wird. Davon würde jedoch nur die Post profitieren, da sie als einzige in Deutschland einen Universaldienst anbietet.
Konsequenzen für Konkurrenten der Deutschen Post
Die Konkurrenten der Deutschen Post, die sich auf die Abwicklung von Massensendungen spezialisiert haben, müssten weiterhin Mehrwertsteuer entrichten. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen im Vergleich zur Deutschen Post erheblich beeinträchtigen.
Dieser Widerstand im Bundesrat stellt eine erhebliche Hürde für die Pläne der Bundesregierung dar und könnte möglicherweise zu einer Änderung führen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diesen Widerstand reagieren wird.
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