Der Bundesrat hat grünes Licht für die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegeben. Das Vorhaben, abgestimmt in der Länderkammer am Freitag, zielt darauf ab, Leistungen zu konzentrieren und eine stärkere Abstimmung von ambulanter und stationärer Versorgung zu erreichen.
Ziele und Befürchtungen der Reform
Die Zielsetzung von Karl Lauterbach (SPD) ist es, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu bündeln und damit die Qualität der Behandlungen zu erhöhen. Darüber hinaus ist eine engere Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung vorgesehen. Andererseits gibt es Bedenken, insbesondere eine befürchtete Verschlechterung des Versorgungszustandes, vor allem in ländlichen Gebieten, sowie übermäßig starke Beschränkungen in der Krankenhausplanung der Bundesländer.
Geänderte Krankenhausabrechnung und Qualitätssicherung
In der Zukunft soll die Krankenhausabrechnung weniger durch Fallpauschalen, sondern überwiegend durch eine Vorhaltevergütung bestimmt werden. Die Finanzierung der Kliniken richtet sich dann nicht mehr nur nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach den grundsätzlich bereitgestellten Leistungen. Hierfür sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die an Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen gekoppelt werden. Um die Behandlungsqualität zu steigern, sollen Kliniken spezielle Behandlungen nur noch dann durchführen, wenn sie über das entsprechende Personal und die erforderliche Ausrüstung verfügen. Für bestimmte Fachbereiche sind zusätzliche Mittel vorgesehen.
Verbesserung der Versorgungssituation
Das Gesetz sieht eine Vereinheitlichung von ambulanter und stationärer Behandlung vor, um insbesondere in ländlichen Gebieten Patienten, die oft Schwierigkeiten haben, einen Facharzt zu finden und für Spezialuntersuchungen lange Strecken zurücklegen müssen, zu helfen. In Regionen mit Fachärztemangel sollen bestimmte Kliniken (so genannte Level 1i-Krankenhäuser) auch fachärztliche Leistungen anbieten, sodass Patienten sich ambulant im Krankenhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei Mangel an Hausärzten können bestimmte Kliniken auch allgemeinmedizinische Behandlungen durchführen.
Die Reform plant zudem die Einführung einer ärztlichen Personalbemessung, mit der die Attraktivität der Krankenhäuser als Arbeitsplatz für Ärzte erhöht und die Behandlungsqualität gefördert werden soll. Das Gesetz sieht auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor.
Die Kosten für die Strukturreform, deren Umsetzung über einen Zeitraum von zehn Jahren geplant ist, werden über einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro gedeckt, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden.
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