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Startseite Deutschland & die WeltBundesrat stimmt „Wachstumschancengesetz“ trotz Uneinigkeit zu
Deutschland & die Welt

Bundesrat stimmt „Wachstumschancengesetz“ trotz Uneinigkeit zu

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. März 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. März 2024
Deutscher Bundesrat / Foto: dts
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Der Bundesrat hat grünes Licht für das „Wachstumschancengesetz“ gegeben, trotz der anfänglichen Uneinigkeit unter den Unionsländern. Dieses Gesetz, das vormals in der Länderkammer gescheitert war, soll nun Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen setzen und auch kleinere und mittlere Unternehmen durch Steuervereinfachungen unterstützen.

Der Weg des Wachstumschancengesetzes

Nachdem das Gesetz im letzten Jahr in der Länderkammer abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde, kam keine echte Einigung zustande. Doch nun hat der Bundesrat dem „Wachstumschancengesetz“ zugestimmt. Die Frage der Zustimmung war bis zuletzt unsicher, da sich die Unionsländer diesbezüglich uneins zeigten.

Die Regelungen des Gesetzes

Das auch als „Wachstumschancengesetz“ bezeichnete Vorhaben zielt darauf ab, Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu setzen. Außerdem sollen durch das Gesetz Steuervereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen umgesetzt werden.

Konkrete Maßnahmen und Veränderungen

Trotz der Tatsache, dass das ursprünglich geplante Entlastungsvolumen von 7 Milliarden Euro im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf 3,2 Milliarden Euro geschrumpft ist, gibt es mehrere relevante Änderungen. Unter anderem ist eine befristete Verbesserung beim einkommensteuerlichen Verlustvortrag geplant, eine befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und eine auf 6 Jahre befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude mit 5 Prozent. Eine weitere Änderung betrifft die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau.

Die Rolle der elektronischen Rechnungen

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Pflicht für Unternehmen im Geschäftsverkehr, untereinander elektronische Rechnungen zu verwenden. Zudem wird der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Alle diese Schritte sind Teil des breiteren Ziels, die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland zu stimulieren und zu erleichtern.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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