Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagene Krankenhaustransparenzgesetz, das Patienten künftig einen umfassenderen Überblick über Leistungen und Behandlungsqualität von Kliniken bieten sollte, wurde vom Bundesrat abgelehnt und kann daher vorerst nicht in Kraft treten. Es besteht Unsicherheit, ob und wann eine Einigung im Vermittlungsausschuss erreicht werden kann.
Bundesrat blockiert Einleitung des Krankenhaustransparenzgesetzes
Das vorgeschlagene Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollte ein staatliches Online-Verzeichnis einführen, in dem Leistungen und Behandlungsqualität von Kliniken für Patienten sichtbar und vergleichbar gemacht werden. Dies sollte als zentraler Aspekt der geplanten Krankenhausreform dienen. Damit wollten die Verantwortlichen den Patienten einen besseren Überblick darüber geben, welches Krankenhaus in ihrer Umgebung welche Leistungen anbietet und wie es um die personelle Ausstattung in den Kliniken, sowohl ärztlich als auch pflegerisch, steht.
Unsicherheit über zukünftigen Verlauf
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, bereits im kommenden Jahr mit der Veröffentlichung eines derartigen Verzeichnisses zu beginnen, sind wegen der Entscheidung des Bundesrats nun in der Schwebe. Es gilt als unwahrscheinlich, dass im Vermittlungsausschuss zeitnah eine Einigung erzielt werden kann, was bedeutet, dass das Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes vorerst auf Eis gelegt ist.
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