Mit grünen Laserstrahlen ist der Lokführer eines Güterzuges auf dem Weg von Bremen nach Osnabrück geblendet worden. Am „Tatort“ in Bremen-Mahndorf stießen Bundespolizisten auf die Hausdekorationsbeleuchtung eines frei verkäuflichen 3D-Laserlichtsystems.
Der Güterzug 60451 war gegen Mitternacht auf der Fahrt Richtung Osnabrück. Der 30-jährige Lokführer meldete, dass er aus dem 1. Stock eines Wohnhauses geblendet wurde. Seine Sehfähigkeit sei nicht beeinträchtigt worden. Weil bei grünen Laserstrahlen schon nach 0,2 Sekunden irreparable Netzhautschäden eintreten können, folgte ein Blaulichteinsatz.
Auch Piloten wurden geblendet
Hinzu kamen seit dem 06.12.2016 mehrere Meldungen von Piloten über grüne Laserstrahlen aus der Nähe des Bremer Autobahnkreuzes bzw. aus dem Bereich von Mahndorf. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere „Weihnachtslaser“ von Wohnhäusern die Piloten verunsichert haben.
In diesem Fall hatte der Hauseigentümer das Gerät mit seiner halbkreisförmigen Projektionsfläche so hoch an der Dachrinne angebracht, dass die Strahlen über die Lärmschutzwand am Gartengrundstück reichten. Als ihn die Bundespolizisten weckten, schaltete er den Laserprojektor sofort ab und war betroffen von den Folgen. Die Bundespolizeiinspektion Bremen ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Präventionshinweise der Bundespolizei:
Jede Art von unvermittelter Blendung kann Verkehrsteilnehmer gefährden – auf der Straße, Schiene oder in der Luft. Das kann augenscheinlich auch durch zertifizierte Dekorationsbeleuchtungen erfolgen, wie dieser Fall zeigt.
Für die Netzhaut gefährlich sind dagegen Handlaser: Weil bei ihrem Einsatz stets die Gefahr von Erblindung droht und einige Netzhautschäden erst nach mehreren Stunden erkannt werden, sollte zur Gefahrenabwehr und Ermittlung der Verursacher jeder Missbrauch sofort der Polizei gemeldet werden.
Foto: Bundespolizei