Im Vorfeld der Begegnung zwischen dem VfL Osnabrück und den Rivalen aus Münster, hat die Bundespolizei am Mittwoch eine umfangreiche “Allgemeinverfügung” erlassen.

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Wenn am Samstag, den 28. Januar 2017, an der Bremer Brücke der VfL Osnabrück auf den SC Preußen Münster trifft, sind von den Fans einige Einschränkungen zu beachten. Die Bundespolizei hat eine Vielzahl von Vorkehrungen getroffen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.

Alkoholverbot in Zügen und auf Bahnhöfen

Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Alkoholkonsumverbot und Verbote über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen aus.

Besonderer Augenmerk auf “Glasbehälter”

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat nach Angaben der Bundespolizei gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels.
Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.

Maßnahme gilt zwischen 06:00 und 21:00 Uhr

Die Verbote gelten am kommenden Samstag, den 28. Januar 2017, im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle zum und vom Spielort führende Züge mit Ausnahme der IC und ICE sowie alle Bahnhöfe der nachfolgend aufgeführten Streckenverbindungen: Münster – Osnabrück – Münster, Münster – Rheine – Osnabrück und zurück, Münster – Bielefeld – Herford – Bünde – Osnabrück und zurück, Oldenburg – Cloppenburg – Osnabrück und zurück und Bremen – Vechta – Osnabrück und zurück.

Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro droht

Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro erhoben werden. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen.
Von Seiten der Bundespolizei wird Reisenden empfohlen auch Alternativen zur An- und Abreise zu prüfen.

Foto: unter Verwendung eines Pressebilds der Bundespolizei