In Teilen der Osnabrücker Innenstadt gilt auch Draußen eine Maskenpflicht.
Seit Samstag gilt die Bundesnotbremse in Osnabrück. Das öffentliche Leben soll drastisch heruntergefahren werden, doch welche Regeln gelten genau?
Die wichtigste und umstrittene Regel ist die nächtliche Ausgangssperre, die in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt. Seit Samstag ist es den Menschen in Stadt und Landkreis Osnabrück nicht mehr gestattet, ihre Häuser und Wohnungen zwischen 22 und 5 Uhr zu verlassen. Zwischen 22 und 24 Uhr darf man sich noch alleine Draußen bewegen, ein Spaziergang oder Sport sind in dieser Zeit möglich. Nach 24 Uhr ist das Verlassen des Hauses nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder zur Versorgung von Tieren erlaubt. Gassigehen ist also auch mitten in der Nacht gestattet.
Zahlreiche Ausnahmen bei Geschäften
Die Bundesnotbremse sieht auch das Schließen von Geschäften vor. In der Stadt Osnabrück ist nur noch das sogenannte „Click&Collect“ Shopping, also das Abholen bestellter Ware möglich. Eine lange Liste von Geschäften darf allerdings weiterhin besucht werden, dazu gehören: Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150 ist es dem geschlossenen Einzelhandel erlaubt, für einen fest begrenzten Zeitraum, Kunden in Ihr Geschäft zu lassen. Hierfür brauchen die Kunden ein negatives Testergebnis welches maximal 24 Stunden alt ist, außerdem müssen die Kontaktdaten abgegeben werden. Im Landkreis ist das augenblicklich möglich, in der Stadt Osnabrück nicht.
Körpernahe Dienstleistungen
Für körpernahe Dienstleistungen gelten in Stadt und Landkreis ebenfalls strenge Regeln. Fußpflegeeinrichtungen und Frisöre haben geöffnet, hier ist allerdings ein negatives Testergebnis nötig, außerdem müssen alle Beteiligten eine FFP2 Maske tragen. Nagel- und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben. Kosmetikstudios, Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Masseure und ähnliche Dienstleister dürfen weiterhin arbeiten, vorausgesetzt dass eine medizinische Notwendigkeit und ein negatives Testergebnis vorliegen.
Maskenpflicht
In Stadt und Landkreis sind FFP2 Masken vielerorts verpflichtend. Als Faustregel lässt sich sagen, dass überall, wo drinnen eine Maske getragen werden muss, eine FFP2 Maske erforderlich ist. Das betrifft zum Beispiel Geschäfte, Gottesdienste, Wochenmärkte und den ÖPNV. Auch im Auto muss eine FFP2 Maske getragen werden, wenn sich eine haushaltsfremde Person im Fahrzeug befindet, der Fahrer ist von der Maskenpflicht ausgenommen. Auf Park-, Sport- und Spielplätzen reicht eine einfache OP-Maske, selbst genähte „Alltagsmasken“ sind nicht ausreichend. In der Osnabrücker Innenstadt und an vielen anderen Orten im Landkreis, gilt außerdem in einigen Straßen eine Maskenpflicht.
Schulen
Die Schüler in der Region Osnabrück werden mehrheitlich Zuhause unterrichtet. Zwar sieht die Bundesnotbremse Wechselunterricht, also Präsenzunterricht für eine halbe Klasse, bis zu einer Inzidenz von 165 vor, das Land Niedersachsen untersagt dies aber schon ab einer Inzidenz von 100. Im Landkreis werden noch Grundschüler, Förderschüler und Abschlussklassen im Wechselunterricht beschult, in der Stadt Osnabrück müssen auch Erst-, Zweit- und Drittklässler zuhause bleiben, da der Inzidenzwert über 165 liegt.
Inzidenzzahlen
Beim Verhängen von Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz in der Region ausschlaggebend. Aufgrund der Bundesnotbremse gilt neuerdings der vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenzwert, bisher wurde auf Zahlen des Landes Niedersachsen zurückgegriffen. Die HASEPOST wird daher in Zukunft keinen extra Artikel zur 7-Tage-Inzidenz mehr herausbringen, die Inzidenzwerte des RKI werden uns jeden Morgen gemeinsam mit den Infektionszahlen übermittelt.