Die Bundesnetzagentur plant eine Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz bis Ende 2030. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Frequenznutzungsrechte anzugleichen und mehr Frequenzen für die Vergabe zur Verfügung zu stellen, wodurch “regulierungsinduzierte Knappheiten” reduziert werden könnten.
Planung zur Frequenzverlängerung
Im Rahmen eines am Montag veröffentlichten Konsultationsentwurfs hat die Bundesnetzagentur die geplante Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen bekannt gegeben. Ziel sei es, die Laufzeiten von Frequenznutzungsrechten, die Ende 2025 auslaufen, auf einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren auszudehnen. Laut der Behörde ermögliche diese Anpassung eine spätere Einbeziehung von marktlichen Entwicklungen und die Vermeidung von “regulierungsinduzierten Knappheiten”. Hierbei spiele nach Angaben der Netzagentur auch die Hinzunahme des vierten Netzbetreibers 1&1 eine Rolle. Ein erweiterter Vergaberahmen biete den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erlangen.
Erwartete Auflagen und Verpflichtungen
Die geplante Verlängerung der Nutzungsrechte werde jedoch voraussichtlich mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze einhergehen. Laut Bundesnetzagentur sollten “ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen” eingeführt werden, um den ländlichen Raum zu stärken und eine unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband zu sichern. Dies beinhalte unter anderem, dass jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber ab 2030 mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s und ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in ländlichen Gemeinden mit 100 Mbit/s versorgen soll.
Zusammenarbeit zwischen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber
In Bezug auf die Gigabit-Versorgung entlang der Schienenwege erachtet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen Mobilfunk- und Schienennetzbetreibern als zielführend. Dies soll durch eine Verpflichtung zur gemeinsamen Vorgehensweise bei der Infrastrukturentwicklung erreicht werden.
Berücksichtigung des vierten Netzbetreibers 1&1
Für den vierten Netzbetreiber 1&1 plant die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zur “kooperativen Mitnutzung” von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu verpflichten. Ein Verhandlungsgebot zu National Roaming zugunsten des vierten Netzbetreibers befindet sich zudem in Erwägung.
Bis zum 8. Juli haben Interessenten die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Konsultationsentwurf abzugeben. Nach dem Plan der Netzagentur soll das Frequenzspektrum bei 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz zusammen mit den 2033 auslaufenden Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt werden.
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