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Startseite Deutschland & die WeltBundesnetzagentur finalisiert NEST-Reform: Neuer Regulierungsrahmen
Deutschland & die Welt

Bundesnetzagentur finalisiert NEST-Reform: Neuer Regulierungsrahmen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Oktober 2025
Stromleitungen im Ruhrgebiet (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Bundesnetzagentur hat ihre Entwürfe für den sogenannten NEST-Prozess finalisiert und damit einen neuen Rahmen für die Netzanreizregulierung vorgelegt. Im Vergleich zur im Juni bekanntgewordenen Version sind drei Änderungen vorgesehen, darunter ein breiterer Opex-Aufschlag und eine höhere Mindesteffizienz. Laut „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) sollen die Festlegungen an diesem Mittwoch an den Länderausschuss gehen; dieser soll am 13. November darüber befinden, zum Jahreswechsel soll die NEST-Reform in Kraft treten.

Neuer Rahmen und Zielsetzung

Die Bundesnetzagentur legt mit den finalisierten Entwürfen einen neuen Rahmen für die Netzanreizregulierung vor, berichtete das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe): „Wir schaffen ein attraktives Umfeld für Investitionen und begrenzen die Kosten auf das notwendige Maß“. Zudem sagte er dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe): „Die Entscheidungen sind fachlich gut vertretbar.“

Drei Änderungen gegenüber Juni

Im Vergleich zur im Juni bekanntgewordenen Version gibt es drei Änderungen. Erstens soll der sogenannte Opex-Aufschlag – also ein Ansteigen von Betriebskosten innerhalb einer Regulierungsperiode – künftig für alle Netzbetreiber möglich sein. Das schließt auch kleinere Netzbetreiber ein, die bislang von der Neuerung ausgeschlossen sein sollten. Zweitens will die Bundesnetzagentur die sogenannte Mindesteffizienz für Netzbetreiber von 60 auf 70 Prozent anheben. Drittens sollen real bezahlte Zinsen auf Fremdkapital bei der Kostenermittlung der Netzbetreiber gewichtet werden dürfen.

Weiteres Verfahren

Die Bundesnetzagentur will die Festlegungen zu den Verfahren RAMEN Strom und RAMEN Gas, Strom-NEF und Gas-NEF an diesem Mittwoch an den Länderausschuss schicken. Dabei handelt es sich um Teilstücke des NEST-Prozesses. Der Länderausschuss soll am 13. November darüber befinden, ob er sein Benehmen herstellen wird. Zum Jahreswechsel soll die NEST-Reform in Kraft treten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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