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Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir verteidigt geplantes Tierschutzgesetz

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) verteidigt das vorgesehene Tierschutzgesetz als Instrument zur Schließung von Tierschutzlücken. Trotz der seit 20 Jahren bestehenden Verankerung des Tierschutzziels im Grundgesetz, gibt er zu, dass immer noch Defizite in diesem Bereich existieren.

Özdemir stellt Tierschutzgesetz vor

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat das vorgeschlagene Tierschutzgesetz als Möglichkeit zur Schließung von Tierschutzlücken verteidigt. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ betonte er, dass der Tierschutz trotz seiner Festlegung als Staatsziel im Grundgesetz seit 20 Jahren immer noch Mängel aufweist. „Seit 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert, aber es zeigt sich, dass nach wie vor Defizite bestehen“, äußerte er.

Geplante Maßnahmen im Tierschutzgesetz

Um diese Defizite auszugleichen, schlägt das Tierschutzgesetz eine Reihe konkreter Maßnahmen vor. Zum Beispiel soll der Online-Verkauf von Tieren, die Anzeichen von Qualzucht aufweisen, verboten werden, um Geschäfte mit Tierleid zu verhindern. Darüber hinaus sollten Eingriffe, die nicht der Gesundheit dienen, wie das Kürzen von Schwänzen, deutlich reduziert werden.

Nach monatelanger Koordinierung innerhalb der Koalition hat Özdemir den Entwurfsplan für das Tierschutzgesetz vorgestellt. Nach der Überprüfung durch das Kabinett haben nun die Verbände die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

Reaktionen der Tierschutzverbände

Trotz der geplanten Maßnahmen sind die ersten Reaktionen aus den Tierschutzverbänden eher enttäuschend. Sie hatten offenbar höhere Erwartungen an das neue Gesetz. Der endgültige Text des Tierschutzgesetzes und die endgültige Reaktion der Tierschutzverbände stehen jedoch noch aus.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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