Die Abwicklung der Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen wird die Bundesländer laut eines Berichts des Magazins „Capital“ mindestens einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten. Die Bundesländer haben externe Dienstleister beauftragt, um die umfangreiche Aufgabe zu bewältigen.
Hohe Kosten für externe Dienstleister
Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium teilte laut „Capital“ mit, dass zur Abrechnung der Corona-Hilfen bis 2025 etwa 145 Millionen Euro für externe Dienstleister eingeplant sind. Derzeit sind umgerechnet 335 Vollzeit-Mitarbeiter der Dienstleister bei den für die Anträge zuständigen Regierungspräsidien in Nordrhein-Westfalen tätig.
Baden-Württemberg schließt umfangreichen Vertrag ab
Baden-Württemberg hat einen Rahmenvertrag mit einem Beratungsunternehmen abgeschlossen, der zunächst ein Volumen von bis zu 110 Millionen Euro bis 2025 umfasst. Zusätzlich wurden Optionen für zwei einjährige Verlängerungen über jeweils 55 Millionen Euro vereinbart – insgesamt also bis zu 220 Millionen Euro. Ende Dezember unterstützten 497 Mitarbeiter des externen Dienstleisters die landeseigene L-Bank bei der Prüfung der Anträge.
Dienstleistereinsatz auch in weiteren Bundesländern
Neben Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben auch weitere Bundesländer externe Dienstleister zur Prüfung der Corona-Schlussabrechnung beauftragt. Angaben zu den Kosten machten die Länder nicht, da es sich um nicht öffentliche Informationen handelt. Auch Hamburg und Berlin greifen auf private Dienstleister zurück, machten jedoch ebenfalls keine Angaben zu den Kosten. Der Hamburger Senat lehnte es zudem ab, die konkreten Dienstleister zu benennen.
Verlängerung der Frist für Schlussabrechnungen
Unternehmen in Deutschland, die zwischen 2020 und 2022 Corona-Zuschüsse des Bundes erhalten haben, sind verpflichtet, Schlussabrechnungen einzureichen. Dies soll sicherstellen, ob zu viel oder zu wenig Geld ausgezahlt wurde. Bislang wurden bundesweit erst etwa 100.000 Anträge final entschieden. Die Bundesländer rechnen jedoch mit insgesamt 900.000 oder noch mehr Anträgen. Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern haben daher die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis Ende September verlängert.
Abwicklung bis Ende 2027
Bis Ende 2027 planen die Bundesländer laut „Capital“, alle Corona-Schlussabrechnungen abgearbeitet zu haben. Um dies zu erreichen, haben Bund und Länder beschlossen, den Prüfprozess zu vereinfachen.
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