Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen den globalen Getränkegiganten Coca-Cola eingeleitet. Die Behörde untersucht Vorwürfe, dass das Unternehmen durch seine Geschäftsbedingungen möglicherweise andere Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit behindert.
Verfahren gegen Coca-Cola im Fokus
Einem Bericht der dts Nachrichtenagentur zufolge untersucht das Bundeskartellamt Anhaltspunkte, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen, insbesondere der Rabattstruktur, seine Wettbewerber im deutschen Lebensmitteleinzelhandelsmarkt behindern könnte. Dies teilte der Kartellamtschef Andreas Mundt mit und fügte hinzu, dass dieses Thema weiter verfolgt werde.
Ziel des Verfahrens ist es, zunächst zu prüfen, ob Coca-Cola auf dem Markt für Softdrinks über eine “marktbeherrschende Stellung” oder “relative Marktmacht” verfügt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen unterliegt.
Untersuchungen zur Marktmacht und Rabattstruktur
Darüber hinaus will das Bundeskartellamt herausfinden, ob die von Coca-Cola vorgegebenen Konditionen diesen Vorgaben entsprechen. Insbesondere soll die Frage geklärt werden, ob Coca-Cola durch seine Rabattgestaltung Lebensmitteleinzelhändler in zulässiger oder in unzulässiger Weise dazu veranlasst, ihre gesamte Produktpalette auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Diese Konditionen könnten dazu führen, dass andere Getränkehersteller als Wettbewerber von Coca-Cola auch in benachbarten Märkten in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert werden, wie die Behörde erklärte.
Erhebliche Untersuchungen angestoßen
Das Bundeskartellamt hat daher Ermittlungen angekündigt, bei denen Auskunftsbeschlüsse bei Unternehmen der Getränkeindustrie und beim Lebensmitteleinzelhandel sowie bei Coca-Cola selbst erhoben werden. Coca-Cola wurde die Möglichkeit eingeräumt, zu allen Punkten “umfassend Stellung nehmen” zu können, so die Behörde.
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