Die Bundesregierung plant, das Europol-Gesetz zu ändern, um den Datenaustausch zwischen Europol und den deutschen Ermittlungsbehörden zu erleichtern. Das Kabinett hat diesen Vorschlag auf den Weg gebracht.
Erweiterung des Informationszugriffs
Das angestrebte Änderungsgesetz zielt darauf ab, den bestehenden Rahmen für die Übermittlung von Informationen von den deutschen Behörden an Europol, sowie den Zugang zu Informationen von Europol über das Bundeskriminalamt zu erweitern. Unter anderem ist vorgesehen, dass neben dem Zollfahndungsdienst auch weitere Ermittlungsbehörden des Zolls und der Bundesfinanzverwaltung Zugriff auf Daten bei Europol erhalten sollen.
Verstärkte Zusammenarbeit für effektive Ermittlungen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte die Wichtigkeit dieses Vorhabens. „Wir verstärken die Zusammenarbeit mit Europol weiter“, so Faeser und fuhr fort, dass für effektive Ermittlungen, Fahndungen und Zugriffe ein schneller Datenaustausch zwischen den Ermittlern unerlässlich sei. „Dazu wird der Gesetzentwurf, den wir heute im Bundeskabinett beschlossen haben, weiter beitragen“, betonte die SPD-Politikerin.
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