Das Bundeskabinett will eine neue Gesamtverteidigungsstrategie Deutschlands verabschieden, die die Regeln und Pflichten im Kriegsfall festlegt. Die „Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung“ betonen insbesondere die militärischen Bedrohungen, die Vorbereitung auf die Landesverteidigung und die Rolle Deutschlands innerhalb der NATO.
Neue Gesamtverteidigungsstrategie
Die neue, 81-seitige „Rahmenrichtlinie für die Gesamtverteidigung“ wird voraussichtlich am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Sie ersetzt die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 1989. Laut „Süddeutsche Zeitung“, die vorab über das Dokument berichtete, beinhaltet das Papier detaillierte Anweisungen für den Kriegsfall und betont die Notwendigkeit, die Verteidigung des Landes konsequent vorzubereiten. Es wird darin festgehalten, dass „alle Maßnahmen der Gesamtverteidigung im Frieden, soweit notwendig und möglich, vorzubereiten“ sind.
Gleichzeitig wird in dem Papier betont, dass Deutschland aufgrund seiner geostrategischen Rolle als „Drehscheibe“ und seiner Bündnisverpflichtungen innerhalb der NATO auch „militärisch bedroht“ ist. Verantwortlichkeiten im Ernstfall werden klar definiert, und die aus dem Grundgesetz stammende erhöhte Machtfülle des Kanzlers im Verteidigungsfall wird bestätigt.
Bereitschaft zur zivilen und militärischen Verteidigung
Das Papier fordert darüber hinaus die Vorbereitung von zivilem Personal für Gesamtverteidigungsaufgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass das mit diesen Aufgaben betraute Personal „bereits im Frieden entsprechend aus-, fort- und weitergebildet“ sein muss. Männer könnten zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden, während Frauen im Alter von 18 bis 55 Jahren im Verteidigungsfall „nur in das zivile Gesundheitswesen sowie in die ortsfeste militärische Lazarettorganisation verpflichtet werden.“
Maßnahmen bei Versorgungskrisen und Kulturgutschutz
In Krisenzeiten könnte der Staat lebensnotwendige Lebensmittel beschlagnahmen, um die Grundversorgung der Bevölkerung und der Bundeswehr zu gewährleisten. Das Dokument betont auch die Bedeutung des Kulturgutschutzes. Kultureinrichtungen sollen „Notfallverbünde“ bilden und Maßnahmen zur Kulturgutrettung priorisieren, insbesondere bei Gütern, die in bewaffneten Konflikten nach der Haager Konvention besonders gefährdet sind.
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