Das Bundeskabinett hat einen neuen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches verabschiedet, der erstmals eine gesonderte Kategorie für Musikclubs vorsieht. Diese Neuregelung soll die kulturelle Bedeutung der Clubs anerkennen und ihre Verdrängung aus den Innenstädten verhindern.
Neuregelung für Musikclubs im Baurecht
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Dieser sieht erstmalig eine eigene Kategorie für Musikclubs vor. Damit fallen diese nicht mehr unter den Nutzungsbegriff der Vergnügungsstätten, so die Bundesregierung. Dieser Schritt war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) kommentierte die Novelle positiv: „Musikclubs sind Orte, in denen Kultur stattfindet und gelebt wird. Sie bringen Menschen unterschiedlicher Lebenswelten zusammen und fördern ein Zusammenleben in Vielfalt. Deshalb ist diese Novelle eine gute Nachricht für die Clubkultur. Denn endlich gibt es nun im Baurecht eine Anerkennung der kulturellen Bedeutung der Clubs.“
Konsequenzen für die Stadtentwicklung
Roth betonte zudem, dass durch die Änderung im Baurecht die Clubkultur in der Stadtentwicklung eine andere und größere Rolle spielen könne. „Das ist gerade in Hinblick auf die zunehmende Verdrängung aus den Innenstädten sehr wichtig. Kultur hat für die Stadtentwicklung eine große Bedeutung: Sie ist ein entscheidender Standortfaktor und steigert die Lebensqualität und Attraktivität des Umfeldes.“
Es wird erwartet, dass die Novelle noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet wird.
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