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Bundeskabinett beschließt Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet, der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgelegt wurde. Die Neuregelung sieht einen neuen Straftatbestand vor, der das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf Flughafengelände unter Strafe stellt.

Gesetzentwurf erhöht Sicherheit im Flugverkehr

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll durch den Gesetzentwurf der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs Rechnung getragen werden. Wer sich oder einem anderen zur Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußerte dazu: „Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben. Solche Vorfälle sind auch für viele Unbeteiligte gefährlich, etwa wenn es medizinische Notfälle gibt. Solche Vorfälle blockieren außerdem oftmals Zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden.“

Neue Gesetzeslage erfordert mehr Schutzmaßnahmen

Faeser betonte, dass die Flughafenbetreiber künftig mehr zum Schutz ihrer Anlagen tun müssten. Dieser Aspekt sei Gegenstand eines engen Austauschs mit den Unternehmen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing ergänzte: „Mit diesem Gesetz zeigen wir, dass die Bundesregierung handlungsfähig ist und keine rechtsfreien Räume duldet. Mit der Einführung von Freiheitsstrafen geben wir den Richtern ein Instrumentarium an die Hand, um angemessen zu urteilen.“

Schärfere Strafen bei Mitführung verbotener Gegenstände

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Personen, die beim unberechtigten Eindringen auf Flughafengelände verbotene Gegenstände wie Waffen oder giftige Stoffe bei sich führen, in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.

Sicherheitsbereiche müssen besser geschützt werden

Flughafenbetreiber sind demnach gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbereiche gegen unbefugtes Eindringen zu sichern. Hierzu sollen bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen, wie verbesserte Zaunanlagen und moderne Signaltechnik eingesetzt werden.

Keine Veränderungen bei Gebührenfestsetzung

Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf die separate Gebührenfestsetzung je nach Flughafenstandort beibehalten. Damit soll weiterhin ein Anreiz für eine effiziente, kundenfreundliche und wirtschaftliche Gestaltung der Prozesse gesetzt werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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