Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reihe von Gesetzentwürfen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angenommen. Diese zielen auf die Förderung von Überkreuzspenden bei Nieren, eine Notfallreform, die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und den Ausbau der Gematik zu einer Digitalagentur ab.
Gesundheitsreformen im Fokus
Karl Lauterbach (SPD) zeigt sich erfreut über den Beschluss: „Die Einigung auf einen Haushalt ermöglicht es der Bundesregierung, die Runderneuerung des Gesundheitswesens fortzusetzen“, sagte der Minister. „Damit verbessern wir konkret die Sicherheit der Versorgung der Menschen: Zuallererst im Notfall sollen Sie schneller und besser behandelt werden. Die Prävention soll endlich gestärkt werden. Die Aufholjagd in der Digitalisierung soll weitergehen. Und wir machen sogenannte Überkreuzspenden von Organen möglich.“ Lauterbach betonte, dass die Ampel-Koalition ihre Fähigkeit zur Modernisierung des Landes unter Beweis stellen konnte.
Neuerungen bei der Organspende und Notfallversorgung
Die Gesetzentwürfe sehen vor, dass künftig Nierenspenden auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich sein sollen. Damit kann die Niere eines Spenders auch an einen Empfänger eines zweiten Paares gehen, das seinerseits eine Niere spendet.
Eine weitere Neuerung betrifft die Notfallversorgung. Im Fokus stehen „Akutleitstellen“, in denen Ärzte telefonisch oder per Video beraten, und Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern. Letztere sollen eng mit Notdienstpraxen und Notaufnahmen zusammenarbeiten und künftig auch Kooperationen mit niedergelassenen Praxen eingehen.
Weiche für Präventionsinstitut und Digitalagentur gestellt
Die Gesetzentwürfe setzen ebenfalls den rechtlichen Rahmen für die Gründung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Dieses soll als unabhängige Bundesoberbehörde ab 1. Januar 2025 tätig werden und Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und teilweise des Robert-Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) zu einer Digitalagentur ausgebaut wird. Sie soll künftig mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse bei der Entwicklung digitaler Produkte tragen und beispielsweise den Prozess von der Erstellung der Spezifikation bis zur Verpflichtung der Anbieter und Hersteller zur Störungsbeseitigung begleiten.
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