Das Bundeskabinett hat eine Reform des Bundespolizeigesetzes verabschiedet, welche die Befugnisse der Bundespolizei neu regelt. Dies ist die erste umfassende Reform dieser Rechtsgrundlagen seit fast drei Jahrzehnten.
Bundeskabinett beschließt Reform des Bundespolizeigesetzes
Der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bundespolizei erhält damit neue Befugnisse, um aktuellen Gefährdungslagen zu entsprechen. Dies teilte das Innenministerium mit.
Neue Befugnisse für die Bundespolizei
Unter den neuen Befugnissen der Bundespolizei sind Maßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung, der Einsatz von Drohnen sowie die Detektion und Abwehr von Drohnen enthalten. Auch dürfen DNA-Identifizierungsmuster gespeichert und Meldeauflagen sowie Aufenthaltsverbote erlassen werden.
Jahrelanger Streit um die Reform
Die Reform des Bundespolizeigesetzes war jahrelang umstritten. Der letzte Reformversuch der damaligen Großen Koalition scheiterte 2021 im Bundesrat. Das Innenministerium betonte, dies sei das erste Mal seit nahezu 30 Jahren, dass die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei „umfassend reformiert“ werden.
Bundesinnenministerin Faeser betonte im Rahmen der Entscheidung: „Wir haben heute die Reform eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes auf den Weg gebracht und ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt.“
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