Das Bundeskabinett hat beschlossen, einen Mechanismus zur direkten Auszahlung öffentlicher Mittel zu schaffen. Dieser soll es ermöglichen, künftig ein Klimageld als sozialen Ausgleich des CO2-Preises schnell und unbürokratisch an die Bürger auszuzahlen. Derzeit sind jedoch noch keine konkreten Zahlungen geplant.
Ein neuer Auszahlungsmechanismus
Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) erklärte, dass mit dem Beschluss ein verlässlicher Rahmen für einen Auszahlungsmechanismus geschaffen werde, der Gelder “direkt, sicher und unbürokratisch” an die Bürger auszahlen könne. Laut Kukies ermöglicht dies eine schnelle und zielgerichtete Unterstützung der Bevölkerung. Zudem könnten weitgehend automatisierte Direktauszahlungen des Bundes dazu beitragen, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen. Als Ziel der Bundesregierung sei es vorgesehen, dass der Basismechanismus für pauschale Auszahlungen noch in diesem Jahr bereitsteht.
Vergangene Krisen und neue Schnittstellen
In der Corona-Pandemie und anderen Krisen habe die Bundesregierung umfangreiche “Hilfs- und Entlastungspakete” verabschiedet. Eine Herausforderung dabei war, dass der Bund bislang keinen direkten Weg hatte, finanzielle Leistungen schnell und gezielt an Bürger auszuzahlen. Dies führte dazu, dass manche Gruppen bei den Hilfen unberücksichtigt blieben. Das Bundesfinanzministerium erklärte, der neue Basismechanismus sei für Schnittstellen offen, die künftig auch automatisierte, etwa einkommensabhängige Auszahlungen ermöglichen könnten. Ein zentrales Element ist die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Diese Zuspeicherung ist bereits im Gange, wobei 13,9 Millionen Kontoverbindungen über die Familienkasse gespeichert wurden.
Parteien über den sozialen Ausgleich
Im Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl 2025 wird die Forderung nach einem Klimageld betont, während der Programmentwurf der SPD keinen genauen Weg für einen sozialen Ausgleich für den CO2-Preis vorgibt. Die Union hingegen plant, die Einnahmen aus der CO2-Steuer nicht durch Direktzahlungen weiterzugeben, sondern diese zur Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte zu verwenden. Bürger haben zudem die Möglichkeit, ab dem 27. November ihre IBAN über das BZST-Portal BOP sowie über “Elster” eigenständig zu hinterlegen oder ihrem Einverständnis, dass die Hausbank die IBAN an das BZSt übermittelt, zuzustimmen.
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