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Bundeskabinett beschließt Grundgesetzänderung zur Kommunalentschuldung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die kommunalen Altschulden zu bewältigen. Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) erklärte, dass die Kommunen dadurch in die Lage versetzt werden sollen, notwendige Investitionen in öffentliche Bereiche zu tätigen.

Änderung des Grundgesetzes

Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) betonte, dass der Kabinettsbeschluss die rechtliche Grundlage schafft, damit der Bund die Altschulden der Kommunen gemeinsam mit den Ländern übernehmen kann. Kukies erklärte: „Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können.“ Er fügte hinzu, dass nun die Fraktionen im Bundestag und die Länder in der Verantwortung stehen, diesen Weg weiterzugehen.

Neuer Artikel 143h im Grundgesetz

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Artikels 143h im Grundgesetz vor. Dieser Artikel erlaubt dem Bund einmalig, die Hälfte des Entschuldungsvolumens der Länder zu übernehmen, vorausgesetzt, das jeweilige Land hat seine Kommunen bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 vollständig von den übermäßigen Liquiditätskrediten befreit. Insgesamt belaufen sich diese Kredite auf 31 Milliarden Euro. Um einen erneuten Anstieg der Schulden zu verhindern, sind die Länder verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Auch die spezifische Situation in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird berücksichtigt.

Unterstützung durch Verdi

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt den Kabinettsbeschluss. Verdi-Chef Frank Werneke erklärte: „Die Altschulden lasten wie ein Mühlstein auf den Finanzen vieler Kommunen. Eine Altschuldentilgung ist zwingend erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der betroffenen Kommunen wiederherzustellen.“ Er hob hervor, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen eine Investition in einen funktionierenden Staat sei, da staatliches Handeln vor allem auf kommunaler Ebene für die Bürger erlebbar sei. Zudem appellierte er an die Fraktionen im Bundestag, die Verantwortung zu übernehmen und die Grundgesetzänderung in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden, da hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Werneke richtete insbesondere an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Appell zur Unterstützung des Vorhabens.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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