Das Bundeskabinett berät über das „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz“, das die Zertifizierung von Berufserfahrung durch die Kammern ermöglichen soll. Das Gesetz soll die Chancen von Arbeitnehmern verbessern, wertvolle Informationen für Arbeitgeber liefern und helfen, den Fachkräftemangel einzudämmen.
Berufserfahrung wird zertifizierbar
Im Zentrum des „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes“ steht die Möglichkeit für Menschen ohne formalen Berufsabschluss, aber mit jahrelanger Berufserfahrung, sich diese Qualifikation von den Kammern zertifizieren zu lassen. Das Gesetz, über das das Bundeskabinett am Mittwoch entscheidet, wurde zuvor vom „Handelsblatt“ vorgestellt.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) erläuterte, das Gesetzesziel bestehe darin, „Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg zu eröffnen, ihre Berufserfahrung und Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen“. Sie betonte im „Handelsblatt“, dass so „aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance“ entsteht.
Positive Reaktionen aus Wirtschaft und Gewerkschaften
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßen das Gesetz. Sie sehen darin eine Möglichkeit, „verborgenes berufliches Know-how ans Licht“ zu bringen, wie DIHK-Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks dem „Handelsblatt“ sagte.
Die Kammern erwarten, dass Betriebe durch das Gesetz „eine transparente Einschätzung der beruflichen Kompetenzen ihrer Beschäftigten erhalten und über weitergehende Einsatzmöglichkeiten entscheiden“ können. Dies könnte dazu beitragen, Fachkräfteengpässe zu mildern. Allerdings äußerten sie Bedenken, dass die duale Ausbildung durch die neuen Zertifikate verdrängt werden könnte. Daher schlugen sie vor, dass die Zertifikate nur für Menschen ab 25 Jahren offenstehen sollten.
„Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, betonte im „Handelsblatt“: „Für junge Menschen muss die duale Ausbildung Vorrang vor unqualifizierter Erwerbstätigkeit haben“.
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