Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein neues Weltraumgesetz vorgestellt, das Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit deutscher Weltraumaktivitäten gewährleisten und zugleich den Raumfahrtstandort Deutschland fördern soll. Das geplante Gesetz wird bedeutende Fragen der zivilen Sicherheit von Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen regeln und einen Beitrag zur Vermeidung von Weltraumschrott leisten.
Ziele und Bedeutung des neuen Weltraumgesetzes
Anna Christmann (Grüne), die Koordinatorin der Bundesregierung für die deutsche Luft- und Raumfahrt, sagte: „Ein Weltraumgesetz wird für Verkehrssicherheit und damit Nachhaltigkeit deutscher Weltraumaktivitäten sorgen und gleichzeitig so ausgestaltet sein, dass es zu einem innovativen und wettbewerbsfähigen Standort für Raumfahrtunternehmen beiträgt“. Die Bedeutung einer funktionsfähigen Weltrauminfrastruktur für die moderne Industrie- und Informationsgesellschaft nehme stetig zu, was sich auch daran zeige, dass in Deutschland immer mehr private Weltraumakteure auf dem Markt drängten.
Details des geplanten Weltraumgesetzes
Das Weltraumgesetz beabsichtigt, die zivile Sicherheit von Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen zu regulieren und einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Weltraumschrott zu leisten. Es zielt weiterhin darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Raumfahrtindustrie zu stärken, indem es einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen bietet und völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzt. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, im Falle einer Haftung nach den völkerrechtlichen Verträgen von einem privaten Betreiber Regress zu nehmen. Hierbei ist vorgesehen, dass die Regelung besonders Rücksicht auf Start-Ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen nimmt, indem diese geringer belastet werden. Gleichzeitig soll die Regelung für die Unternehmen transparent und mit geringem Bürokratieaufwand verbunden sein.
Nächste Schritte
Das Bundeswirtschaftsministerium ist nun beauftragt, auf Grundlage der Eckpunkte einen Referentenentwurf zu erarbeiten.
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