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Bundeskabinett beschließt bundeseinheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung

Die Bundesregierung plant eine bundeseinheitliche und vergütete Ausbildung für Pflegefachassistenten, die den Einstieg in den Pflegeberuf erleichtern soll. Der Entwurf für ein entsprechendes Gesetz wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen.

Neues Gesetz für Pflegeassistenzausbildung

Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass Pflegefachassistenten durch die neue Regelung besser qualifiziert werden sollen und mehr Verantwortung übernehmen können. Die Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt und soll die derzeit 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen. Dies soll zudem die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte vereinfachen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum neuen Gesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu: „Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen.“ Lauterbach sieht die Reform als Ergänzung zu mehreren Gesetzesinitiativen in der Pflege, die angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft notwendig seien. „Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen“, so Lauterbach.

Details zur neuen Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung soll grundsätzlich 18 Monate in Vollzeit betragen und auch als Teilzeitmodell ermöglicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa entsprechender Berufserfahrung, soll die Ausbildungszeit verkürzt werden können. Die Ausbildung wird zudem Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege beinhalten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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