Das Bundesjustizministerium plant eine Gesetzesreform, um die Rückgabe von in der NS-Zeit gestohlenem Kulturgut zu erleichtern. Der am Mittwoch vorgestellte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche zu verbessern.
Notwendigkeit der Gesetzesänderung
„Nach acht Jahrzehnten befinden sich etliche Kulturgüter, die während der NS-Herrschaft entzogen wurden, noch immer nicht in den Händen ihrer Eigentümer“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Er fügte hinzu, dass das oft daran liege, dass ihr Verbleib ungeklärt sei oder das Recht es schwer mache, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen. Buschmann erklärte: „Mit unserem Gesetz wollen wir die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche erleichtern.“
Details des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beinhaltet Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG), des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Modifikationen sollen die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche von NS-Raubgut vereinfachen. Neue Herausgabeansprüche sind hingegen nicht Teil des Entwurfs.
Neue Regelungen vorgeschlagen
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf unter anderem einen neuen Anspruch auf Auskunft im Kulturgutschutzgesetz sowie eine Anpassung der Verjährungsregeln vor. Für Klagen in diesem Zusammenhang sollen die Landgerichte zuständig sein. Zudem soll ein besonderer Gerichtsstand in Frankfurt am Main eingeführt werden. Darüber hinaus schlägt der Entwurf eine Pflicht zur Rückzahlung staatlicher Leistungen im Falle der Restitution vor.
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