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Startseite Deutschland & die WeltBundesjustizministerin plant neue Rechtsform für nachhaltige Unternehmen
Deutschland & die Welt

Bundesjustizministerin plant neue Rechtsform für nachhaltige Unternehmen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Oktober 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. Oktober 2025
Stefanie Hubig am 15.10.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesjustizministerium treibt die Einführung einer neuen Unternehmensrechtsform voran: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Ziel ist es, verantwortungsvolles, nachhaltiges und langfristig orientiertes Wirtschaften zu ermöglichen, bei dem erwirtschaftetes Kapital im Unternehmen verbleibt. Unterstützung kommt aus der Union, verbunden mit der Forderung nach klarem Missbrauchsschutz.

Neue Rechtsform soll nachhaltiges Wirtschaften fördern

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will schnell eine neue Rechtsform für Unternehmen auf den Weg bringen: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. „Im Kern geht es um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. „Mit einer neuen Rechtsform sollen Unternehmen auf eine langfristige Vision hin ausgerichtet werden können, die sich nicht vornehmlich an den Gewinninteressen von Eigentümern orientiert.“

Erwirtschaftetes Kapital solle im Unternehmen verbleiben müssen. „Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist eine kraftvolle Idee“, sagte Hubig. „Ich bin zuversichtlich, dass wir schon zügig erste Ergebnisse präsentieren können.“ Ihr Ressort arbeite gerade „mit Hochdruck“ an der Umsetzung. Die Verwirklichung sei aber anspruchsvoll.

Vorgehen und Begründung

Hubig erklärte, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen solle die Möglichkeit eröffnen, sich auf das Ziel eines nachhaltigen, längerfristig orientierten Wirtschaftens zu verpflichten. „Nach derzeitiger Rechtslage sind dafür komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen notwendig“, sagte Hubig. „Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups sind diese Wege oft nicht praktikabel.“

Reaktionen aus der Union

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte dem „Handelsblatt“: „Besonders für mittelständische Betriebe ohne familiäre Nachfolge bietet sie eine neue Perspektive.“ Das Unternehmen könne in seiner Struktur, an seinem Standort und mit seiner Belegschaft ohne den Druck eines Verkaufs oder einer Zerschlagung fortbestehen. „Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber den Missbrauchsschutz klar regelt“, forderte der CDU-Politiker.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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