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Bundesjustizminister wirbt für Angebotspflicht bei Elementarschäden

Im Zuge der Diskussionen um die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden signalisiert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Entgegenkommen. Er plädiert für eine Angebotspflicht für Versicherungen, um die Widersprüche der Versicherungspflicht zu umgehen, die seiner Meinung nach mehr Probleme verursacht als löst.

Minister Buschmann fordert Angebotspflicht statt Versicherungspflicht

Marco Buschmann betonte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: “Elementare Schäden lassen sich nicht vollständig verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass alle Immobilienbesitzer die Möglichkeit haben, sich dagegen zu versichern. Das wollen wir mit einer Angebotspflicht sicherstellen.” Seiner Vorstellung nach sollten Eigentümer von Bestandsimmobilien über diese Möglichkeit informiert werden.

Kein Zwang, aber höhere Versicherungsquote

Bei Neubauten sollten Versicherer verpflichtet sein, Eigentümern beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch ein Angebot zum Schutz vor Elementarschäden vorzulegen, so Buschmann. Er argumentiert: “So erreichen wir eine höhere Versicherungsquote – schaffen aber keinen Zwang.”

Kritik an der Versicherungspflicht

Eine Pflicht zur Versicherung, so der FDP-Politiker, würde Wohnen teurer machen, da Vermieter die Kosten wahrscheinlich auf die Mieter umlegen würden. Zudem würde eine Kontrollbürokratie nötig sein, um die Versicherungspflicht für 20 Millionen Gebäude zu überwachen. Des Weiteren könnte der Staat als Rückversicherer für Schäden oberhalb einer bestimmten Schwelle einspringen müssen. “Die Versicherungspflicht würde den Staat also längst nicht aus der Haftung nehmen”, meinte Buschmann.

Die Angebotspflicht als bessere Lösung

Buschmann warnt weiterhin vor der Illusion, dass eine Versicherungspflicht zu niedrigeren Versicherungsprämien führen würde. “Das Schadensrisiko für das einzelne Gebäude ändert sich nicht, nur weil auch andere Wohngebäude versichert sind”, erklärte er. Daher wirbt er für die Angebotspflicht: “Mit diesem Vorschlag gehen wir auf die Länder zu.”

Dieser Vorstoß kommt vor dem Hintergrund zunehmender Drucks der Ministerpräsidenten auf die Bundesregierung zur Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, insbesondere in der Hochwasserlage in Süddeutschland und vor der nächsten Bund-Länder-Runde am 20. Juni.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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