Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordert einen Neustart der Verhandlungen für eine europäische Lieferkettenregulierung nach den Europawahlen. Dies stellt eine Fortsetzung der ablehnenden Haltung der Bundesregierung gegenüber dem seit 2023 vorliegenden gemeinsamen Entwuf der EU-Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments dar.
Neustart der Verhandlungen gefordert
Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, positioniert sich klar gegen den bestehenden Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz. Buschmann sieht im Neustart der Verhandlungen nach den Europawahlen den optimalen Weg, um die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren. „Ein Neustart der Verhandlungen für eine europäische Lieferkettenregulierung nach den Wahlen zum Europäischen Parlament mit einer neuen Kommission“ sei der beste Ansatz, so ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dem „Handelsblatt“.
Ablehnung gegenüber dem aktuellen Entwurf
Die ablehnende Haltung gegenüber dem derzeitigen Entwurf wurde bereits an das federführende Ressort, das Arbeitsministerium unter Führung von Hubertus Heil (SPD), kommuniziert. „Diese Haltung wurde auch bereits gegenüber dem für die Verhandlung der Richtlinie federführenden Ressort kommuniziert“, fügte der Sprecher hinzu.
Begründung der Ablehnung
Als Begründung der Ablehnung verweist das Justizministerium auf eine interne Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen. In diesem Zusammenhang sei man ‚“zu der Auffassung gelangt, dass sich die Vielzahl und auch das Gewicht der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen nicht für ein überstürztes Verfahren unter Zeitdruck eignen“, so der Sprecher des Justizministeriums. Die vorgeschlagenen Änderungen machten wohl eine weitere inhaltliche Diskussion im Kreis der Mitgliedstaaten, mit der Kommission und auch mit dem Europäischen Parlament notwendig.
Der Weg zum aktuellen Entwurf
Im Dezember 2020 forderten die EU-Mitgliedsstaaten die EU-Kommission auf, bis 2021 einen EU-Rechtsrahmen für Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der globalen Lieferketten vorzulegen. Einen entsprechenden Entwurf legte die Kommission im Februar 2022 vor. Daraufhin positionierten sich die Mitgliedsstaaten im Rat sowie das EU-Parlament. Im Dezember 2023 einigten sich die Institutionen schließlich in den sogenannten „Trilogverhandlungen“ auf einen gemeinsamen Entwurf. Eine Zustimmung dazu gilt nach dem langen Verfahren eigentlich als Formsache.
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