Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant, gegen den illegalen Handel mit Flensburger Punkten im Straßenverkehr vorzugehen. Diese Praxis wird derzeit weder straf- noch bußgeldrechtlich geahndet, eine Gesetzeslücke, die Buschmann schließen möchte. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar wird die Thematik in der kommenden Woche diskutieren.
Kampf gegen illegale Punkteübernahme
Marco Buschmann, Bundesjustizminister (FDP), beabsichtigt, die Regelungslücke bei Straßenverkehrsverstößen zu schließen und gegen den strafbaren Handel mit Flensburger Punkten einzuschreiten. Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der “Welt” mitteilte, “widerspricht der sogenannte Punktehandel der gesetzlichen Intention, dass derjenige, der den Verkehrsverstoß begangen hat, auch die dafür vorgesehene Sanktion tragen muss.”
Notwendigkeit der Gesetzesänderung
Organisierte Gruppen, auch aus dem Ausland, nutzen derzeit das Internet, um Geld dafür zu nehmen, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten die Schuld auf sich zu nehmen. So können die tatsächlichen Übeltäter Punkte im Fahreignungsregister und somit einen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden. “Diese wertungswidrige Sanktionslücke gilt es zu schließen”, betonte die Sprecherin des Bundesjustizministeriums.
Reaktion von ADAC und Kooperation mit Bundesverkehrsministerium
Das Bundesjustizministerium und das Bundesverkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP) haben die Länder bereits zu verschiedenen Aspekten des Punktehandels einbezogen und stimmen sich derzeit gegenseitig ab. Der ADAC unterstützt die geplanten Sanktionen. “Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale beim ADAC, erklärte gegenüber der Zeitung, dass “ein solches Handeln nicht dem Sinn des Straßenverkehrsrechts entspricht und strafrechtlich sanktioniert werden sollte”. Er argumentierte, dass die aktuelle Rechtsprechung zum “Punktehandel” oder zur “Punkteübernahme” bei gravierenden Verkehrsverstößen uneinheitlich sei und deshalb geschlossen werden müsse.
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