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Bundesjustizminister will einheitliche Datenschutzstandards in Deutschland einführen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordert einheitliche Standards beim Datenschutz in ganz Deutschland. Als Antwort auf unterschiedliche Datenschutzrechte in den Bundesländern plant Buschmann, verbindliche Vorgaben auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu etablieren.

Buschmann fordert einheitliche Datenschutzstandards

In einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ äußert sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über die derzeitige Situation des Datenschutzes in Deutschland. „Es ist eine einheitliche Auslegung für ganz Deutschland nötig“, schreibt er. Laut Buschmann führen unterschiedliche Interpretationen des Datenschutzes in den Ländern zu „sechzehn verschiedenen“ Datenschutzrechten, was er als „kein befriedigender Zustand“ kritisiert.

Begründung und Vorbereitung auf verbindliche Standards

Der FDP-Politiker sieht den Anlass für seinen Vorstoß in dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vor 40 Jahren, das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete. „Von nun an war juristisch anerkannt, dass das uferlose Sammeln von Daten durch den Staat bürgerliche Freiheit und die Demokratie selbst gefährden könne“, fügt er hinzu. Daher plant Buschmann, verbindliche Standards auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schaffen.

Ansetzen bei der Datenschutzkonferenz

Buschmann will sein Vorhaben bei der Datenschutzkonferenz, dem gemeinsamen Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, umsetzen. Bislang stimmt sich dieses Gremium nur unverbindlich ab. „Mein Vorschlag lautet daher, die Beschlüsse der Datenschutzkonferenz mit rechtlicher Verbindlichkeit für alle Datenschutzbehörden auszustatten“, so Buschmann. Dies erfordert jedoch eine Änderung des Grundgesetzes, da die aktuelle Verfassung es verbietet, dass ein Gremium, dem Bund und Länder angehören, rechtlich bindende Beschlüsse fasst. Doch der Justizminister hält dagegen: „Wenn wir aber ein einheitliches Datenschutzrecht für ganz Deutschland erreichen wollen, dann müssen wir hier eine Ausnahme zulassen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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