Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, dass er die Reform des Abstammungsrechts, des Sorge- und Umgangsrechts und des Namensrechts vorantreiben wird. Konkrete Vorschläge dazu sollen Anfang des neuen Jahres in Eckpunktepapieren vorgestellt werden.
Reform des Abstammungsrechts
Marco Buschmann äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben) sein Vorhaben, das Abstammungsrecht so zu ändern, dass die Partnerin der leiblichen Mutter rechtlich als Mutter anerkannt werden kann, ohne dass sie das Kind adoptieren muss. Der derzeitige Umweg über das Adoptionsrecht sei „mühevoll, kostenintensiv und mit Rechtsunsicherheit verbunden“, sagte Buschmann.“Betroffene Familien empfinden ihn oft als schwere Belastung.“
Reform des Sorge- und Umgangsrechts
Der Minister bekräftigte, dass bewährte Grundsätze des geltenden Rechts auch in Zukunft bestehen bleiben sollen. Dazu gehört, dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben kann und die Geburtsmutter immer als Mutter anerkannt wird. Buschmann kündigte zudem an, Vorschläge für die Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorzulegen. „Wir wollen Trennungseltern besser dabei unterstützen, ihre Kinder partnerschaftlich zu betreuen“, sagte er.
Verantwortungsgemeinschaft
Des Weiteren plane Buschmann Vorschläge für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft zu präsentieren. „Übernahme von Verantwortung gebe es heute auch jenseits von Familie und Partnerschaft. Dem soll die Verantwortungsgemeinschaft Rechnung tragen“, sagte er. „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unseren Ideen zeitnah an die Öffentlichkeit gehen können.“
Reform des Namensrechts
Bezüglich des Namensrechts kündigte der Minister an, dass der Bundestag voraussichtlich schon in den ersten Wochen des neuen Jahres einen Gesetzesentwurf beschließen werde. Ziel sei es, Familien ab 2025 die Möglichkeit zu geben, einen gemeinsamen Doppelnamen zu wählen.
Reform des Unterhaltsrechts
Auch bei der Reform des Unterhaltsrechts werde die Regierung rasch handeln, so Buschmann. “Die Rückmeldungen zu dem Eckpunktepapier aus dem August waren ermutigend. Wir haben auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf erstellt,” sagte der Minister. „Ich will den Gesetzentwurf bald im neuen Jahr in die Ressortabstimmung geben. Denn wir brauchen endlich ein Unterhaltsrecht, das es belohnt, wenn sich Elternteile nach einer Trennung bei der Betreuung ihres Kindes intensiv engagieren.“
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